INTO THE WOODS GERMANY GbR
Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Felix Bödder; Max Bödder, Dominik Wiehe, Alexander Möhle
Vordere Landwehr 3
31079 Westfeld
E-Mail: kontakt@intothewoods-world.de
Sitz: Wrisbergholzen
USt. ID-Nr.: DE1123276002
Finanzamt: Alfeld (Leine)
Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gerichtsstand: Alfeld (Leine)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge zwischen der intothewoods Germany GbR (nachfolgend “ITW”) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend “Auftraggeber”), welche Dienst- & Sachleistungen von ITW in Anspruch nehmen.
Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben nur Gültigkeit, soweit ITW diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
3. Vertragspartner
Im Falle einer Auftragserteilung kommt der Vertrag zustande mit into the woods Germany GbR, Inhaber: Felix Bödder, Max Bödder, Dominik Wiehe, Alexander Möhle, Vordere Landwehr 3, 31079 Westfeld, USt. ID-Nr.: DE1123276002.
3. Vertragsschluss
3.1. Auftragserteilung
Sämtliche Aufträge wie auch etwaige Auftragsänderungen sind seitens des Kunden schriftlich zu erteilen. Eine Übermittlung per E-Mail steht dem gleich.
Der Auftrag oder die Auftragsänderung ist von ITW unverzüglich schriftlich (per Mail oder Post) zu bestätigen.
Der Vertrag kommt nach Übersendung eines der Auftragserteilung- oder änderung nachfolgenden Angebots seitens ITW durch Unterschrift des Kunden auf dem Angebotsschreiben zustande. Die Übersendung einer eingescannten Unterschrift per E-Mail ist ausreichend.
3.2 Vertragsbestandteile, Prüfpflicht und zusätzliche Kosten
Mit Erteilung von Aufträgen, ebenso wie im Falle von Auftragsänderungen, erkennt der Kunde diese AGB an.
Mit seiner Unterschrift bei Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bestätigt der Kunde ausdrücklich, mit diesen in vollem Umfang einverstanden zu sein. Es gelten insofern die Abnahmewirkungen gem. § 640 BGB, insbesondere auch die Beweislastumkehr im Hinblick auf etwaige Gewährleistungsansprüche.
Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Kunde die Kosten für Verpflegung und Unterkunft über die Dauer des Auftrages.
3.3. Nacharbeiten
Nach- und Zusatzarbeiten, sowie zusätzliche Fahrt-/Transportkosten erfolgen gegen ein zusätzliches Entgelt und auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung oder schriftlichen Auftragserteilung. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist ITW berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgeltes zu verlangen.
4.Preise
Alle im Angebot genannten Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kurzfristige Preisänderungen, beispielsweise aufgrund von etwaiger Wechselkursschwankungen oder durch kurzfristige Preiserhöhungen Dritter, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Zahlung
5.1 Fälligkeit
Die Zahlungsansprüche werden mit erfolgter Leistung ohne Abzug sofort fällig.
5.2. Vorauszahlungen
ITW behält sich vor, Vorauszahlungen von dem Auftraggeber zu verlangen. Hierüber ist eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung zu treffen.
5.3 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit von ITW bestrittenen Gegenansprüchen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Nach Wahl verrechnet ITW eingehende Zahlungen auf offene Verbindlichkeiten des Auftraggebers.
5.4 Verzug, Rücktrittsfolgen, Vertragsstrafe
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist ITW – ungeachtet des Rücktrittsrechts aus weiteren Gründen -berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Dieser beträgt pauschal 15% des im Auftrag vereinbarten Preises, sofern sich die Ware in einem einwandfreien Zustand befindet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt seitens ITW ausdrücklich vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt seinerseits der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
ITW ist berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen durchschnittlichen Banksätze für Kontokorrentkredite für die Dauer der Verzugszeit zu verlangen.
5.5 Weitere Zahlungsmodelle
Über Mietkauf oder Abzahlungsgeschäfte sind von ITW und dem Auftraggeber gesonderte schriftliche Vereinbarungen zu treffen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt sämtliche Ware Eigentum von ITW.
7. Urheber – und Nutzungsrechte
7.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist ITW berechtigt, Fotos und Aufnahmen der Arbeiten und Arbeitsergebnisse anzufertigen und diese für eigene Projektpräsentationen auf ihren online (Social Media, Homepage, Youtube etc) und offline (Flyer) zu verwerten. Auf Anfrage hat der Auftraggeber seine Aufnahmen ITW für selbige Zwecke zur Verfügung zu stellen.
7.2. Sämtliche Arbeiten (Ideenpapiere, Konzepte, Entwürfe, Designs und andere Vorlagen, Arbeitspapiere, usw.
sowie sämtliche sonstigen erbrachten, schutzfähigen Leistungen) der ITW sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelungen sind auch dann gültig, wenn die vom Urheberrechtsgesetz
geforderte Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter begründen keinerlei Beteiligung am Urheberrecht.
7.3 Der Auftraggeber räumt ITW alle für die Umsetzung der beauftragten Leistung
erforderlichen Nutzungs- und Schutzrechte ein und garantiert, dass er die Rechte selber besitzt (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht). Die eingeräumten Nutzungsrechte können von ITW im Rahmen der Erbringung der beauftragten Leistung auch an Dritte übertragen werden.
7.4. Der Auftraggeber stellt ITW von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen frei (inklusive Kosten zur Rechtsverteidigung), die ITW und deren Zulieferern durch die Verletzung
von Schutzrechten und Garantien entstehen, die laut 7.3 übertragen bzw. garantiert wurden.
7.5. Besteht keine anders lautende Vereinbarung, wird dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an den Arbeiten
von ITW übertragen. Die vollständige Übertragung des Nutzungsrechts erfolgt erst mit der Zahlung des vollständigen Honorars.
Bis dahin ist dem Auftraggeber die Nutzung der übertragenen Leistungen nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig und muss getrenntwird seitens ITW getrennt berechnet.
7.6. Auftraggeber, für welche ITW im Rahmen eines erteilten Auftrags und/oder einer Vergütung der erbrachten Leistungen tätig war, dürfen von ITW unter Einbindung des Unternehmenslogos des Auftraggeber, für das der Auftraggeber ITW für diesen Zweck die zeitlich und räumlich unbefristeten Nutzungsrechte überträgt, öffentlich genannt und im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden Arbeiten als Arbeitsproben öffentlich genannt und gezeigt werden.
7.7. Sollte ITW nicht für den Auftraggeber selbst, sondern im Auftrage Dritter tätig werden, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Einholung sämtlicher Gestattungen im Sinne der vorstehenden Ziffer. Der Auftraggeber stellt ITW von Schadensersatzansprüchen bzw. Abmahnkosten aufgrund einer gleichwohl nicht eingeholten diesbezüglichen Gestattung des Dritten durch den Auftraggeber bereits jetzt frei.
8. Stornierung
Tritt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, vom bestätigten Auftrag zurück, kann ITW ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in nachfolgender Höhe des Auftragswertes (AW) fordern:
bis 30 Tage vor Auftragsbeginn 30 % des AW
bis 14 Tage vor Auftragsbeginn 40 % des AW
bis 10 Tage vor Auftragsbeginn 50 % des AW
bis 5 Tage vor Auftragsbeginn 100 % des AW
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
9. Haftung
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend zusammengefasst “Schadensersatzansprüche”) des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch ITW, auf Gesundheits- oder Körperschäden infolge einer von ITW zu vertretenden Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ITW.
Die Haftungshöchstgrenze pro Schadensfall ist auf 5.000,00 € begrenzt.
10. Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist ITW nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Verträgen mit ITW und dem Auftraggeber ist Alfeld (Leine).
12. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages mit dem Auftraggeber über Lieferungen und Leistungen unwirksam, bei dem diese AGB Vertragsbestandteil sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des betreffenden Vertrages nicht berührt. Soweit ein Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Fassung vom 03.08.2022
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